wir helfen Ihnen bei der Wohnsitzbeschaffung und bei der Sucher einer Fahrschule.
Wir erledigen für Sie alle Formalitäten und Behördengänge.
Wir sorgen für Ihre Unterbringung während der Ausbildungs- und Prüfungszeit in Pensionen oder Hotels.
Wir transportieren Sie individuell ab deutscher Staatsgrenze zum Ausbildungs- und Wohnort und sorgen für Ihre ständige deutschsprachige Betreuung währen der gesamten Aufenthaltszeit.
Wir übergeben Ihnen nach erfolgreicher Prüfung den Führerschein persönlich.
Wir garantiern rechtsverbindlich durch schriftlichen Vertrag vollständige Rückerstattung aller Kosten, falls Ihr EU - Führerschein nach genannten Bedingungen in Deutschland nicht anerkannt werden sollte.


Sie können nach Ablauf Ihrer Sperrzeit in einem EU-Mitgliedsland einen Führerschein erwerben, der in Deutschland gültig ist, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen.

- Wohnsitznachweis über einen Zeitraum von 185 Tagen (6 Monate) in diesem Land.
_Hauptwohnsitz in Deutschland kann beibehalten werden (keine Abmeldung in Deutschland sondern Anmeldung eines Zweitwohnsitzes im Ausland.

- Sperrfrist muss bei Füherscheinerteilung abgelaufen sein, Wohnsitznachweis kann bereits während der Sperrfrist erbracht werden - Zeit läuft für Sie.

- Gesundheitliche Eignung muß vorhanden sein - Untersuchung nach Vorschriften des EU - Mitgliedslandes (MPU nur in Deutschland vorgeschrieben)

- Es darf kein weiterer gültiger Führerschein vorhanden sein.

- Bereitschaft zur Ausbildung und Prüfung in dem jeweiligen EU - Mitgliedsland, nach den dort geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Ausbildung und Prüfung erfolgen in deutscher Sprache !